Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Aachen, Urteil vom 03.05.2011
- 2 K 884/09 -
Nicht sorgeberechtigter Vater hat kein Klagerecht gegen Bewilligung staatlicher Unterhaltsvorschussleistungen an seine Kinder
Gericht verneint Verstoß gegen Verfassungs- oder Völkerrecht durch Unterhaltsvorschussgesetz
Bewilligt die Behörde auf Antrag der Mutter, die alleinsorgeberechtigt ist, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für die Kinder, steht dem mit der Mutter nicht verheirateten Vater kein Klagerecht hiergegen zu. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können alleinerziehende Elternteile für
Vater sieht in Unterhaltsvorschussgesetz Verstoß gegen Grundgesetz und gegen Europäische Menschenrechtskonvention
Der Kläger wendet sich dagegen, dass die Kindsmutter durch den Antrag auf Unterhaltsvorschuss zivilrechtliche Ansprüche des Landes gegen ihn auf Rückzahlung der vorgeschossenen Leistungen auslöse. Das Unterhaltsvorschussgesetz verstoße gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention.
Kläger durch Bewilligung der Leistungen an Kinder rechtlich nicht unmittelbar betroffen
Das Verwaltungsgericht Aachen erachtet die Klage im Ergebnis für nicht zulässig. Die Klage scheitert an der so genannten "Klagebefugnis", weil der Kläger durch die Bewilligung der Leistungen an seine
Gesetzgeber bewegt sich im Rahmes des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums
Die Voraussetzungen für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sieht das Gericht nicht als gegeben an, weil ein Verstoß des Unterhaltsvorschussgesetzes gegen Verfassungs- oder Völkerrecht nicht erkennbar sei. Die Regelungen des Gesetzes bewegten sich im Rahmen des dem Gesetzgeber zustehenden Gestaltungsspielraums.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11584
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11584
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.