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Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 11.04.2018
- 22 C 4977/17 -
Sorgfaltspflichten im Rahmen eines Kaskoschadens
Versicherung muss grob fahrlässiges Handeln bei der Sicherung eines Fahrzeugs beweisen können
Das Amtsgericht Augsburg hat entschieden, dass das Überrollen eines abgesägten Baumstumpfes und das Anstoßen eines Pkw gegen eine Hauswand als Unfall anzusehen sein kann. Auch wenn als Unfallursache, die nicht ordnungsgemäße Sicherung des Fahrzeugs in Betracht kommt und dies dann keinen Unfall darstellen würde, konnte die Versicherung ein grob fahrlässiges Handeln bei der Sicherung des Fahrzeugs nicht überzeugend beweisen, weshalb das Gericht die Versicherung zur Zahlung des Kaskoschadens verurteilte.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls machte gegenüber ihrer
Versicherung verweist auf grob fahrlässiges Handeln der Klägerin
Die Klägerin war der Ansicht, dass sie ihr
AG verurteilt Versicherung zur Zahlung des Kaskoschadens
Das Amtsgericht Augsburg sah das Überrollen eines abgesägten Baumstumpfes und den Anstoß des Pkw gegen die Hauswand als einen Unfall an. Auch wenn die Ursache des Unfalls, die nicht ordnungsgemäße
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2019
Quelle: Amtsgericht Augsburg/ra-online
- Vollkaskoversicherung haftet für Schäden aufgrund Überfahrens einer nicht erkennbaren Bodenschwelle
(Landgericht München II, Urteil vom 13.01.2017
[Aktenzeichen: 10 O 3458/16 Ver]) - Kein Versicherungsschutz durch Kaskoversicherung bei Reifenplatzer aufgrund Überfahrens eines Bordsteins
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.11.2013
[Aktenzeichen: 20 U 83/13])
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Dokument-Nr. 26883
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