wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 12.07.2004
2 C 150/04 (23) -

Pauschalreise: Wechsel der Airline ist kein Reisemangel

Pauschalreiseverträge sehen in der Regel keinen Anspruch auf eine bestimmte Fluggesellschaft vor

Ein Urlauber, der im Rahmen einer Pauschalreise mit seiner Familie verreist war, machte im Nachhinein Minderung des Reisepreises wegen verschiedener Reisemängel geltend. Unter anderem bemängelte er, dass der Flug mit einer bestimmten Fluggesellschaft vereinbart worden sei. Tatsächlich habe eine andere Fluglinie den Flug bedient. Das Amtsgericht Bad Homburg wies die Klage diesbezüglich ab.

Insoweit liege kein Reisemangel im Sinne von § 651 c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor. Die in der Reisebestätigung angegebene Fluggesellschaft sei keine zugesicherte Eigenschaft der Reise. Aus der Reisebestätigung der beklagten Reiseveranstalterin ergebe sich keine verbindliche Zusage, dass nur mit einer bestimmten Fluggesellschaft und mit keiner anderen geflogen werden sollte. Zudem habe die Beklagte in ihrem Prospekt darauf hingewiesen, dass es kurzfristig zur Änderung von Flugzeiten und Fluglinien kommen könne. Auf das Argument des Klägers, dass die Besatzung der eingesetzten Fluglinie "uninteressiert" und muffig" gewesen sei, gingen die Richter nicht ein.

Werbung

der Leitsatz

§ 651 c Abs. 1 BGB

Bei einer Pauschalreise stellt die in der Reisebestätigung angegebene Fluggesellschaft keine zugesicherte Eigenschaft dar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Bad Homburg (vt/we)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10983 Dokument-Nr. 10983

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10983

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Ronald Cichon schrieb am 08.05.2014

Hier wird der Verbraucher wieder einmal vorsetzlich getäuscht und von Richtern getreten.

Der Reiseveranstalter kann tun und lassen was er will. Der Reisende darf nur zusehen und bezahlen. Wenn in einem Reisevertrag mitgeteilt wird mit welcher Fluggesellschaft geflogen wird und dann einfach eine "Billig Airline" eingesetzt werden kann, ist das ein einseitiger Vertragsbruch zu Lasten des Reisenden.

Tolles Rechtsystem

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?