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Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 16.06.2022
- 7 C 65/21 -
Berliner Mietspiegel 2021 stellt keine geeignete Schätzungsgrundlage dar
Möglichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens
Der Berliner Mietspiegel 2021 stellt für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete keine geeignete Schätzungsgrundlage dar. Zur Ermittlung kann daher ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin seit dem Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg über die Einhaltung der sogenannten
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand Berliner Mietspiegel 2021 unmöglich
Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied, dass der Mietspiegel 2021'> keine geeignete Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2022
Quelle: Amtsgericht Berlin-Schöneberg, ra-online (zt/GE 2022, 1059/rb)
Jahrgang: 2022, Seite: 1059 GE 2022, 1059
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Dokument-Nr. 32387
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