Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 26.10.2007
- 3b C 715/06 -
Schadensersatzpflicht des Mieters aufgrund Anbohrens von Kunststofffenstern
Bohren von Löchern in Kunststofffenstern ohne Zustimmung des Vermieters stellt Pflichtverletzung dar
Bohrt ein Wohnungsmieter ohne Zustimmung des Vermieters Kunststofffenster an, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar und begründet eine Schadensersatzhaftung nach § 280 Abs. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung in den Kunststofffenstern der Wohnung zahlreiche Löcher gebohrt. Nach dem Ende des Mietverhältnisses im April 2006 verlangte die Vermieterin wegen des Austauschs der beschädigten
Anspruch auf Schadensersatz wegen beschädigter Kunststofffenster
Das Amtsgericht Berlin-Spandau entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe nach § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2018
Quelle: Amtsgericht Berlin-Spandau, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25327
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25327
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.