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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Beschluss vom 28.12.2021
31 C 148/21 -

Mitglied einer politischen Partei muss sich das Duzen gefallen lassen

Kein Anspruch auf Unterlassung des Duzens

Das Mitglied einer politischen Partei muss sich gefallen lassen, dass er von Parteigenossen geduzt wird. Ein Anspruch auf Unterlassung des Duzens besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte das Mitglied einer Partei im August 2021 beim Amtsgericht Brandenburg die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen einer beabsichtigten Klage auf Unterlassung gegen ein anderes Parteimitglied. Dieser duzte den Kläger stets, was dieser nicht wollte.

Kein Anspruch auf Unterlassung des Duzens durch Parteigenossen

Das Amtsgericht Brandenburg lehnte den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Denn seiner Auffassung nach habe die beabsichtige Unterlassungsklage keine Aussicht auf Erfolg. Es bestehe kein Anspruch auf Unterlassung des Duzens durch Parteigenossen. Zwar könne jeder Erwachsene grundsätzlich darüber entschieden, wie er angesprochen werde. Dies gelte aber nicht absolut. Es sei üblich, dass sich in Gewerkschaften und Parteien die Mitglieder untereinander Duzen. Jeder der einer Partei beitritt, müsse sich also gefallen lassen, von anderen Parteigenossen mit Du angeredet zu werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2022
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Anrede | duzen | Partei | politische Partei | Unterlassung

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Dokument-Nr.: 31479 Dokument-Nr. 31479

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Kommentare (3)

 
 
Jan-Peter T. schrieb am 28.05.2022

Die Dauerduzer in der besagten Partei hatten als Vorstand zuvor eine Verleumdungskampagne gegen den Antragsteller und ein Parteiausschlussverfahren ins Rollen gebracht. Von "Parteifreunden" zu schreiben ist daher wohl eine falsche Annahme. Eine politische Partei ist kein Kegelklub. Nur da gilt es, Freizeit zu gestalten. Bei ernsten Angelegenheiten, hier in politischen Partein, ist die Sie-Form wohl angemessen.

Auch das dazu ist interessant:

https://www.deutschlandfunkkultur.de/ueber-das-duzen-im-berliner-politikbetrieb-hallo-angela-100.html

Herbert Krumscheid schrieb am 04.03.2022

Das kann aber nur für Parteien geleten, in denen sich die Mitglieder gegenseitig als Genossen bezeichnen und das "Duzen" daher zum allgemeinen Umgangston gehört, wie z.B. der SPD.

Demgegenüber muss ein Parteimitglied in andern Parteien, in denen das "Siezen" zum normalen Umgangston gehört micht damit rechnen, gegen seinen Willen "geduzt" zu werden.

Roland Berger schrieb am 03.03.2022

Ich werde also demnächst in die SPD eintreten und sodann den Bundespräsidenten Steinmeier und den Bundeskanzler Scholz mit "Du" anreden.

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