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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Beschluss vom 28.12.2021
- 31 C 148/21 -
Mitglied einer politischen Partei muss sich das Duzen gefallen lassen
Kein Anspruch auf Unterlassung des Duzens
Das Mitglied einer politischen Partei muss sich gefallen lassen, dass er von Parteigenossen geduzt wird. Ein Anspruch auf Unterlassung des Duzens besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte das Mitglied einer
Kein Anspruch auf Unterlassung des Duzens durch Parteigenossen
Das Amtsgericht Brandenburg lehnte den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Denn seiner Auffassung nach habe die beabsichtige Unterlassungsklage keine Aussicht auf Erfolg. Es bestehe kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2022
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31479
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