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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Beschluss vom 10.11.2022
- 85 XVII 127/20 -
Betreuer darf Kontakt zwischen Betreuten und guten Bekannten ohne sachlichen Grund nicht verbieten
Keine Erziehungsversuche gegen den Willen des Betreuten
Ohne einen sachlichen Grund darf ein Betreuer den Kontakt zwischen den Betreuten und einem guten Bekannten nicht verbieten. Erziehungsversuche gegen den Willen des Betreuten sind unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war eine Betreuerin im Jahr 2022 mit dem
Kein Verbot der Umgangskontakte
Das Amtsgericht Brandenburg entschied gegen die Betreuerin. Ohne einen sachlichen Grund dürfe die Betreuerin den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2023
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32540
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