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Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.2013
24 C 1355/13 -

AG Düsseldorf zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Rauchens in der Mietwohnung, wenn andere belästigt werden

Gefahren des Passivrauchens

Das Amtsgericht Düsseldorf hat einem Mieter, der sich gegen eine Kündigung wegen Rauchens wehren will, Prozesskostenhilfe versagt.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Vermieter auf Räumung der Wohnung. Er hatte einem 74-jährigen Mieter nach 40 Jahren das Mietverhältnis gekündigt, weil sich Hausbewohner über die vom Rauchen des Mieters ausgehende Geruchsbelästigung beschwert hatten. Zuvor hatte der Vermieter den Mieter mehrmals abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen.

Der Mieter wollte sich gegen die Kündigung wehren und beantragte Prozesskostenhilfe.

Amtsgericht weist Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab

Das Amtsgericht lehnte den Antrag des Mieters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht seiner Verteidigung gegen die Klage ab. Wegen "der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" sei die Kündigung berechtigt. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2013
Quelle: ra-online (pt)

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Kommentare (1)

 
 
Fairplayerin schrieb am 23.02.2014

Läßt hoffen! - Wer (als Kettenraucher) ja offensichtlich allmonatlich ein paarhundert Euro allein für Zigaretten übrig hat, dem ist ja doch wohl auch die Eigenfinanzierung eines Prozesses zumutbar!

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