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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2010
- 55 C 7723/10 -
Rollläden dürfen auch abends betätigt werden
Nachbarn sind zur Duldung verpflichtet
Das Betätigen von Rollläden in den Abendstunden stellt ein sozialadäquates Verhalten dar. Ein darauf gerichteter Unterlassungsanspruch ist unbegründet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall waren die Kläger Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft. Unter
Kein Unterlassungsanspruch
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied gegen die Kläger. Ein
Vorliegen einer geringfügigen Beeinträchtigung
Das Amtsgericht führte weiter aus, dass auch wenn die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2012
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2011, Seite: 172 MietRB 2011, 172 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 173 WuM 2011, 173
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Dokument-Nr. 14451
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