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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.10.2022
- 30 C 2125/21 -
Schadensersatzpflicht der Fluggesellschaft bei Änderung der gebuchten Sitzplatzkategorie von First Class zu Business Class
Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach Preis der Sitze
Ändert die Fluggesellschaft die gebuchte Sitzplatzkategorie von First Class zu Business Class macht sie sich schadensersatzpflichtig. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Preis der Sitze für die First Class. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Sommer 2021 setzte eine Fluggesellschaft für vier Flüge von Frankfurt a.M. nach Palma de Mallorca ein Langstreckenflugzeug ein. Aus diesem Grund war die Buchung von Sitzplätzen in der
Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe nach § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Zahlung von
Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach Preis der Sitze
Die Höhe des Schadensersatzes richte sich nach Ansicht des Amtsgerichts nach dem Verkehrswert. Da der Preis für ein Sitzplatz in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2023
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2023, 126/rb)
Jahrgang: 2023, Seite: 126 RRa 2023, 126
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Dokument-Nr. 33263
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