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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.08.2001
- 31 C 842/01-83 -
Schnarchender Sitznachbar im Flugzeug: Schnarchen ist kein Reisemangel
Pauschalreisender erhält Aufpreis für Business Class nicht zurück
Wenn der Sitznachbar im Flugzeug schnarcht, so stellt dies keinen Reisemangel dar. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.
Die Klägerin hatte eine Pauschalflugreise nach Südafrika gebucht. Um einen besseren Komfort zu haben, zahlte sie einen Aufpreis für die Business Class. Neben ihr saß auf dem Rückflug ein schwerhöriger Mann, der fürchterlich schnarchte.
Schnarchen ist klassenunabhängig
Vom Reiseveranstalter verlangte die Klägerin den Aufpreis für die Business Class zurück. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht ausführte.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2006
Quelle: ra-online (pt)
Jahrgang: 2002, Seite: 23 RRa 2002, 23
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Dokument-Nr. 2655
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