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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.05.2020
- 32 C 784/19 (89) -
Fluggesellschaft darf betrunkenen Fluggästen die Beförderung verweigern
Kein Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung oder weiterer Schadensersatz wegen Nichtbeförderung
Gefährden Fluggäste durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und aggressives Verhalten die Luftsicherheit, darf die Fluggesellschaft ihre Beförderung verweigern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 27.05.2020 hervor.
Im hier vorliegenden Fall hatte der Kläger bei der beklagten
Kläger begehrte Entschädigung wegen ungerechtfertigter Nichtbeförderung
Der Kläger begehrt von der Beklagten eine
AG: Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen der Ehefrau begründen Recht auf Nichtbeförderung
Das AG Frankfurt am Main hat die Klage vollumfänglich abgewiesen. Es war nach erfolgter Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Ehefrau des Klägers bei Betreten des Flugzeugs alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufwies. Insbesondere habe sie den Purser mit ihrem Finger körperlich an der Schulter attackiert und versucht, den Flugkapitän am Revers zu greifen. Vor diesem Hintergrund habe der Kapitän ermessensfehlerfrei im Rahmen seiner durch das Luftsicherheitsgesetz verliehenen Polizeigewalt entschieden, dass der Tatbestand eines sogenannten unruly passengers begründet war.
Verhalten hätte Luftsicherheit gefährden können
Das Verhalten auf Klägerseite sei geeignet gewesen, auf einem Transatlantikflug die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2020
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29151
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