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Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Urteil vom 19.02.2009
- 2 C 907/08 -
Garagenstellplatz und Wohnung gilt als ein Mietvertrag - Garage kann nicht einzeln gekündigt werden
Zwei Urkunden – ein Mietvertrag
Ein Garagenstellplatz, der von einem Mieter zusammen mit einer Wohnung angemietet wird, kann später nicht separat durch den Garageneigentümer gekündigt werden. Es handelt sich selbst dann um ein einheitliches Mietverhältnis, wenn die beiden Mietverträge auf getrennten Urkunden vereinbart wurden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck hervor.
Im zugrunde liegenden Fall bezogen die Mieter vor rund 35 Jahren ihre
Einheitliches Mietverhältnis
Der Mieter wehrte sich erfolgreich gegen dieses Vorgehen vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck. Bei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2010
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht
Jahrgang: 2009, Seite: 1614 NJW-RR 2009, 1614 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2010, Seite: 239 NZM 2010, 239
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Dokument-Nr. 9492
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