Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Hamburg-Harburg, Urteil vom 14.06.1995
- 647 C 96/95 -
Bezeichnung des feuerroten Chevrolet Corvette Stingray des Vermieters als "Zuhälterwagen" rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Bezeichnung wegen Üblichkeit nicht beleidigend
Bezeichnet der Mieter den feuerroten Chevrolet Corvette Stingray als "Zuhälterwagen", so liegt keine Beleidigung vor. Eine fristlose Kündigung aufgrund der Bemerkung wäre daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bezeichnet der Mieter einer Wohnung den feuerroten Chevrolet Corvette Stingray seines Vermieters als "Zuhälterwagen". Der
Kein Recht zur fristlosen Kündigung
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg entschied gegen den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2014
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Harburg, ra-online (zt/WuM 1997, 266/rb)
- Schmerzensgeld von 800 € bei schwerwiegenden Beleidigungen des Vermieters gegenüber dem Mieter
(Landgericht Bonn, Beschluss vom 14.01.2010
[Aktenzeichen: 6 T 17/10]) - "Du kannst mich am Arsch lecken, du verrücktes Arschloch": Massive Beleidigung gegenüber Vermieter rechtfertigt fristlose Kündigung
(Landgericht Köln, Urteil vom 21.01.1993
[Aktenzeichen: 1 S 365/92]) - Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses zur Bestrafung einer Ehrverletzung durch Beleidigung unzulässig
(Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 31.03.1989
[Aktenzeichen: 16 C 105/89])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1997, Seite: 266 WuM 1997, 266
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17878
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17878
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.