Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 18.12.1996
- 40 b C 591/96 -
Mietvertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet Mietverhältnis für die Zukunft (Ex-nunc-Wirkung)
Keine rückwirkende Beendigung auf den Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses (Ex-nunc-Wirkung)
Fechtet der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung des Mieters an, so wird das Mietverhältnis für die Zukunft beendet. Eine rückwirkende Beendigung auf den Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses findet nicht statt. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hat der
Anfechtung hat die Wirkung einer Kündigung
Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass die
Keine rückwirkende Beendigung
Nehme man eine rückwirkende
Beklagter legte Berufung ein
Gegen das obige Urteil legte der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2012
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/NJW-RR 1998, 809/rb)
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 25.04.1997
[Aktenzeichen: 311 S 18/97]
- Ladenmieter muss vor Anmietung den Vermieter über Verkauf von "Thor Steinar"-Bekleidung informieren
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.08.2010
[Aktenzeichen: XII ZR 192/08]) - Verschweigen von Vermögensverhältnissen rechtfertigt die Anfechtung des Mietvertrages
(Landgericht Gießen, Beschluss vom 23.03.2001
[Aktenzeichen: 1 S 590/00])
Jahrgang: 1998, Seite: 809 NJW-RR 1998, 809 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 1998, Seite: 223 NZM 1998, 223
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14443
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14443
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.