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Amtsgericht Hanau, Urteil vom 07.07.2023
- 34 C 126/22 (14) -
In Mietspiegel geregelter Zuschlag für Einfamilienhäuser gilt auch für Doppelhaushälften
Doppelhaushälften geltend als Einfamilienhäuser
Ist in einem Mietspiegel geregelt, dass für Einfamilienhäuser ein Zuschlag geltend gemacht werden kann, so gilt dies auch für Doppelhaushälften. Denn dabei handelt es sich um Einfamilienhäuser im Sinne des Mietspiegels. Dies hat das Amtsgericht Hanau entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine
Zuschlag für Einfamilienhäuser gilt auch für Doppelhaushälften
Das Amtsgericht Hanau entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe der Anspruch auf Zustimmung zur
Vorzüge einer Doppelhaushälfte rechtfertigen Zuschlag
Zudem gab das Amtsgericht zu bedenken, dass eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2023
Quelle: Amtsgericht Hanau, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33223
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