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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 16.04.2009
- 414 C 16262/08 -
Badegefühl beeinträchtigt: Vermieter muss stumpfe Badewanne ausbessern
Im Sitzbereich stumpfe Badewanne ist ein Mietmangel, den der Vermieter beseitigen muss
Bei einer derart abgenutzten Badewanne, die im Sitzbereich stumpf ist, liegt ein Mietmangel vor, der von dem vertraglich vereinbarten Zustand in negativer Weise abweicht. Ein Baden in einer rauen und stumpfen Badewanne ist vom Badegefühl nicht ansatzweise mit dem Baden in einer glatten Badewanne vergleichbar, so dass insoweit eine Abweichung vom geschuldeten Zustand der Wohnung vorliegt. Der Vermieter ist verpflichtet, die Badewanne instand zu setzen. Dies entschied das Amtsgericht Hannover.
Die Kläger hatten vorgetragen, dass sie beim
Vermieter darf entscheiden, auf welche Weise er die Wanne ausbessert
Das Gericht verurteilte den
Mieter können Ausbesserungsanspruch nicht verwirken
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hannover (vt/we)
Jahrgang: 2009, Seite: 585 WuM 2009, 585
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Dokument-Nr. 11164
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