Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Hannover, Beschluss vom 22.12.1983
- 514 C 18524/83 -
Beheizung einer Mietwohnung
Raumtemperatur muss nachts mindestens 17 Grad betragen
Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass die Raumtemperatur in einer Mietwohnung nachts mindestens 17 Grad betragen muss.
Das Amtsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass die Heizungsanlage so in Betrieb zu halten ist, dass in der Mietwohnung in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr eine Raumtemperatur von mindestens 17 Grad erzielt wird.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2017
Quelle: Amtsgericht Hannover, ra-online (zt/WM 84, 196/pt)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1984, Seite: 196 WuM 1984, 196
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24779
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24779
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.