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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 20.03.2007
- 544 C 8633/06 -
AG Hannover zur Frage, ob ein Mieter nachts die Haustür abschließen muss
Hausordnung kann vorsehen, dass die Haustür innerhalb der Nachtstunden aus Sicherheitsgründen von den Mietern verschlossen werden muss
Im Mietvertrag oder in der Hausordnung ist eine Regelung zulässig, die vorsieht, dass die Haustür nachts aus Sicherheitsgründen abzuschließen ist. Auch stellt eine nachts verschlossene Haustür keinen Wohnungsmangel dar. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.
Im vorliegenden Fall befand sich an der Innenseite der
Hausordnung kann Abschließen vorsehen
Das Amtsgericht Hannover wies die Klage des Mieters jedoch ab. Zwar gebe es in Gesetzen und Verordnungen keine Pflicht zum Abschließen der
Verschlossene Haustür kann im Notfall ein Hindernis darstellen
Allerdings sei eine verschlossene
Kein Mangel
Eine nachts abgeschlossene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2007
Quelle: ra-online (pt)
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Jahrgang: 2010, Seite: 446 WuM 2010, 446
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Dokument-Nr. 4815
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