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Amtsgericht Köln, Urteil vom 04.07.2006
- 133 C 637/04 -
Lärm im Urlaub: Hotel am Hubschrauberlandeplatz
10 % Reisepreisminderung bei Geräuschbelästigungen durch Helikopterlandeplatz neben Hotel
Einem Madeira-Urlauber wurde vom Amtsgericht Köln eine Reisepreisminderung von 10 % zugesprochen, weil sich neben seinem Hotel ein Hubschrauberlandeplatz befand.
Im Fall erwischte ein Tourist, der auf der Insel Madeira Urlaub machte, ein Hotel, das neben einem Hubschrauberlandeplatz gelegen war. Dieser wurde auch regelmäßig genutzt. Wenn im Prospekt nicht auf den Landeplatz hingewiesen worden ist, dann stellen die dadurch hervorgerufenen Lärmbelästigungen einen Reisemangel dar.
Das Amtsgericht Köln hielt eine Reisepreisminderung von 10 % für angemessen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 2826
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