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Amtsgericht Köln, Urteil vom 03.04.2001
- 212 C 239/00 -
Mieter haftet auf Schadensersatz wegen nicht entfernter Klebestreifen auf PVC-Boden
Schuldhafte Verletzung mietvertraglicher Nebenpflichten
Entfernt ein Wohnungsmieter nach Mietvertragsende nicht die zur Fixierung des Teppichbodens benötigten Klebestreifen vom PVC-Boden, verletzt er schuldhaft seine mietvertraglichen Nebenpflichten. Er ist dem Vermieter daher zum Schadensersatz verpflichtet. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung brachte zur Fixierung des Teppichbodens auf dem PVC-Boden
Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht entfernter Klebestreifen
Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten des Vermieters. Diesem stehe der geltend gemachte Schadensersatzanspruch zu. Der Mieter habe nach Beendigung des Mietverhältnisses neben dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2017
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2001, 510/rb)
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Jahrgang: 2001, Seite: 510 WuM 2001, 510
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Dokument-Nr. 24778
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