Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Köln, Urteil vom 03.12.2001
- 222 C 227/01 -
Kein Anspruch auf Entfernung eines am Balkon angebrachten Katzennetzes bei fehlender Substanzverletzung der Mietsache und geringer optischer Beeinträchtigung
Fehlende Substanz- und Störeinwirkung begründet Zustimmungspflicht des Vermieters
Kommt es durch ein am Balkon angebrachtes Katzennetz zu keiner Substanzverletzung am Wohnhaus und geht vom Netz eine nur geringe optische Beeinträchtigung aus, so kann der Vermieter nicht die Beseitigung des Katzennetzes verlangen. Vielmehr ist er verpflichtet das Anbringen des Netzes zu erlauben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung brachten auf ihrem
Kein Anspruch auf Beseitigung des Fangnetzes
Das Amtsgericht Köln entschied gegen den Vermieter. Diesem habe kein Anspruch auf
Vermieter musste Anbringung des Katzennetzes erlauben
Ein Vermieter sei nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) dann verpflichtet eine Veränderung der Mietsache zu erlauben, so das Amtsgericht weiter, wenn die Veränderung weder stört noch zu einem Substanzeingriff führt. Dies sei hier der Fall gewesen.
Fehlende Substanzverletzung sowie geringe optische Beeinträchtigung durch Katzennetz
Nach Ansicht des Amtsgerichts sei das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2014
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2002, Seite: 605 WuM 2002, 605
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18092
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18092
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.