Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 17.12.1999
- 93 C 3460/99-25 -
Eigenmächtiges Anbringen eines Katzennetzes am Balkon unzulässig
Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache liegt vor
Bringt der Mieter einer Wohnung eigenmächtig ein Katzennetz an seinem Balkon an, so stellt dies einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter kann daher die Beseitigung des Netzes verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall befestigten die
Anspruch auf Beseitigung bestand
Das Amtsgericht Wiesbaden entschied zu Gunsten der
Katzennetz stellte bauliche Veränderung dar
Weiterhin habe nach Auffassung des Gerichts das Anbringen eines Katzennetzes am
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2013
Quelle: Amtsgericht Wiesbaden, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2000, Seite: 1031 NJW-RR 2000, 1031 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2000, Seite: 711 NZM 2000, 711
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15776
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15776
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.