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Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 12.04.2012
- 10 C 456/11 -
Mieter darf kein Katzennetz auf dem Balkon anbringen
Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache liegt vor
Der Mieter einer Wohnung darf auf seinem Balkon kein Katzennetz anbringen. Dies stellt einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar und berechtigt den Vermieter die Beseitigung zu verlangen. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin einer Wohnung brachte ohne Zustimmung der
Anspruch auf Beseitigung bestand
Das Amtsgericht Neukölln gab der
Bauliche Veränderung lag vor
Das Aufstellen einer Holzkonstruktion, an dem ein Netz befestigt ist, stelle eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2013
Quelle: Amtsgericht Neukölln, ra-online (vt/rb)
- Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2013
[Aktenzeichen: VIII ZR 168/12]) - Einbau unerlaubter Katzenklappe in die Wohnungstür kann ein Kündigungsgrund sein
(Landgericht Berlin, Urteil vom 24.09.2004
[Aktenzeichen: 63 S 199/04])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2012, Seite: 691 GE 2012, 691
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Dokument-Nr. 13635
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