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Amtsgericht Memmingen, Urteil vom 25.01.2011
- 3 Ds 223 Js 688/10 -
Anfertigung von Aktfotos in einer Kirche ist eine Straftat
Amtsgericht Memmingen verurteilt Pärchen wegen Störung der Religionsausübung
Das Amtsgericht Memmingen hat ein Pärchen der Störung der Religionsausübung für schuldig befunden und es zu einer Geldstrafe von jeweils 30 Tagessätzen verurteilt. Das Pärchen hatte im Dezember 2009 Fotoaufnahmen in der katholischen Basilika der Benediktinerabtei Ottobeuren gefertigt, auf denen die Frau nur mit einem geöffneten Mantel bekleidet beziehungsweise vollständig unbekleidet abgebildet war.
Das Pärchen hatte sich mit dem Argument verteidigt, dass sie spontan die Klosterkirche genutzt hätten, da es in dem benachbarten Waldstück, in dem das Fotoshooting eigentlich hätte stattfinden sollen, zu kalt gewesen sei. Zudem hätten sie niemanden gestört, weil sie während der Fotoaufnahmen allein in der
Störung der Religionsausübung
Das Amtsgericht ließ diese Argumentation nicht gelten und stellte fest, dass sich der
Fotos im Internet veröffentlicht
Es komme nicht darauf an, ob während der Aufnahmen andere Menschen in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Memmingen (vt/we)
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Dokument-Nr. 10989
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