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Amtsgericht München, Urteil vom 05.10.2023
- 1125 Cs 366 Js 138430/23 -
Kein Bagatelldelikt: Strafe auch bei Kleinstmengen Kokain
AG verhängt Geldstrafe für 0,13 Gramm Kokain zur Abschreckung
Das Amtsgericht München verurteilte einen 23-jährigen Mann wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte in der Gegend um den Münchner Hauptbahnhof 0,13 Gramm Kokaingemisch mit sich geführt.
Effektive Bekämpfung von Drogenmissbrauch vorrangig
Das Amtsgericht München begründete die Verhängung der
Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen hohe Suchtgefahr und Rückfallquote nicht ausreichend
Dieser Aspekt verdient im vorliegenden Fall besonderes Gewicht, da es sich bei dem hier fraglichen Betäubungsmittel
"Einmal ist Keinmal" gilt hier nicht
Auch wenn der Umstand, dass es sich bei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2024
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33697
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