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Amtsgericht München, Urteil vom 09.10.2019
- 122 C 9106/19 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz bei Sturz über Gartenschlauch in Gartencenter
Verfangen in Gartenschlauch stellt allgemeines Lebensrisiko dar
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass einer Rentnerin, die in einem Gartencenter über einen Gartenschlauch stürzt, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Das Verfangen in dem Gartenschlauch unterfällt laut Gericht dem allgemeinen Lebensrisiko. Eine Sicherung des Schlauches vor dieser Gefahr kann in einem Gartencenter während der Bewässerung der Blumen nicht erwartet werden.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls besuchte einen Heimwerkermarkt in Eching. Dabei kam die Klägerin zu
Die Beklagte trug vor, dass die Mitarbeiter die Anweisung hätten, beim Gebrauch der Schläuche auf die Kunden zu achten. Der abgerollte Bewässerungsschlauch habe am Unfalltag im Eingangsbereich gelegen, allerdings nicht quer zum Weg. Die Klägerin sei mit ihrer Sandale am
Verurteilung des Gartencenters kann nicht alleine auf Aussagen der Geschädigten erfolgen
Das Amtsgericht München wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, dass die Klägerin angegeben habe, dass sie gestürzt sei, da sich der
Sicherung des Schlauches vor Gefahren für Kunden ist im Gartencenter während der Bewässerung der Blumen nicht zu erwarten
Doch auch wenn feststünde, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2020
Quelle: Amtsgericht München/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28540
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