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Amtsgericht München, Urteil vom 13.07.2020
- 123 C 5705/20 -
Kein Schadensersatz für unbegleiteten Abbruch einer geführten Bergtour
Keine Erstattung von sogenannten "Sowieso" Kosten
Das Amtsgericht München wies durch Urteil vom 13.07.2020 die Klage einer Bergsteigerin aus München-Obersendling gegen einen Münchener Bergreiseveranstalter auf Zahlung von 800 Euro für nicht mehr in Anspruch genommene Bergführerkosten und 189,87 Euro an Kosten für die selbst organisierte Rückreise ab.
Die Klägerin und ihr Ehemann buchten bei der Beklagten für August 2019 eine sechstägige geführte
Klage auf Schadensersatz wegen Abbruch einer Bergtour aus gesundheitlichen Gründen
Der Ehemann habe die
Klägerin wirft Bergführer Pflichtverletzung vor
Die Bergführer hätten im eklatanten Maße ihre Pflichten verletzt, da sie eine schwer kranke Person ihrem Schicksal überlassen hätten. Sie hätten sie bergabwärts zur nächsten Station bzw. Krankenhaus bringen müssen, wo die Klägerin hätte ärztlich versorgt werden können. Die Beklagte behauptet umgekehrt, die Klägerin habe am zweiten Tag die Tour auf eigenen Wunsch fortgesetzt und verweist darauf, dass sie den Abstieg ins Tal dann selbstständig und ohne ihren Mann angetreten habe. Da der Ehemann die
AG: Abbruch der Tour liegt nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters
Das AG München hat den Schadensersatzanspruch verneint. Nach eigenem Vortrag der Klägerin ist die Beistandspflicht nicht verletzt worden. Nach der Darstellung der Klägerin wurde die Reise auch nicht mangelhaft erbracht, weshalb ein Schadensersatzanspruch ausscheidet. Selbst wenn der Gesundheitszustand der Klägerin und die Umstände der Rückkehr es erfordert hätten, dass die Klägerin bei dem Abstieg von einem Bergführer begleitet wird, so wären die Kosten für eine Nichtinanspruchnahme des Bergführers dennoch nicht als Schadensersatzanspruch begründet. Die Klägerin hat eine sechstägige
Kein Schadensersatz von "Sowieso" Kosten
Da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2021
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29687
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