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Amtsgericht München, Urteil vom 17.10.2023
- 223 C 12146/23 -
Economy Class statt Premium Economy: Rückstufung zur Economy Class kein Kündigungsgrund
Änderung der Beförderungsklasse stellt keine erhebliche Beeinträchtigung der Pauschalreise dar
Eine Rückstufung von Premium Economy zu Economy Class gibt Kunden bei einer Pauschalreise kein Kündigungsrecht. Das urteilten die Richter des Amtsgerichts München.
Die Klägerin buchte für sich und ihren Ehemann bei dem beklagten Reiseveranstalter eine
Reise nicht erheblich beeinträchtigt
Das AG wies die Klage ab. Nach dem Gesetz sei eine
Nachweis für Thromboserisiko fehlte
Nicht nachgewiesen worden ist seitens der Klagepartei, dass die Klägerin allein für die Flüge in der Economy Class einen Aufpreis von 1148 € für 2 Personen bezahlt hat. Dies gilt auch in Anbetracht des seitens der Klägerin vorgebrachten erhöhten Thromboserisikos: Diese gesundheitliche Einschränkung ist der Beklagten bei Abschluss des Reisevertrages nicht mitgeteilt worden und damit nicht Grundlage des Vertrages geworden. Letztendlich ist noch darauf hinzuweisen, dass die Klägerin, wie die Beklagtenseite unbestritten vorträgt, eine größere Beinfreiheit auch durch die Buchung eines Sitzes am Notausgang oder eines XL - Sitzes hätte erlangen können. Das Urteil ist rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2024
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34199
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