Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 20.08.2021
- 275 C 17530/19 -
Zu spät am Gate: Airlines dürfen verspätete Passagiere zurückweisen
Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Ersatzflug bei verpasstem Boarding
Das Amtsgericht München wies die Klage gegen einen Münchner Reiseveranstalter auf Erstattung von Kosten, die der Klägerin durch eine ersatzweise Buchung eines verpassten Hinflugs entstanden sind, ab.
Die Klägerin buchte am 12.11.2018 für sich und einen Mitreisenden eine Pauschalreise nach Ägypten für den Zeitraum vom 16.03.2019 bis 30.03.2019 zum Reisepreis von 2.732 €. Als die Reisenden am Frankfurter Flughafen den Hinflug antreten wollten, wurde ihnen der Einstieg in das Flugzeug am Gate mit der Begründung verweigert, dass das
AG: Keine Mindestboarding-Time geschuldet
Das Amtsgericht München verneinte den Ersatzanspruch und führte dazu aus: Die Reisenden wussten, das Boarding-Time um 16.55 Uhr war, eine Mindestboarding Time ist dabei nicht geschuldet. Insbesondere geht die Klagepartei fehl in der Annahme, dass ein Zusteigen jederzeit bis zu dem Zeitpunkt gewährleistet sein muss, bis das Flugzeug das Gate verlässt. Es steht der jeweiligen Airline frei, den Schluss des Boardings entsprechend ihren Abläufen und den noch zu tätigenden Vorbereitungsmaßnahmen selbst zu bestimmen. Dass es in Ausnahmefällen auch nach Schließung der Flugzeugtüren noch zur Aufnahme von Fluggästen kommt, steht dem nicht entgegen. Würde ein genereller Anspruch bestehen, wäre eine erhebliche Störung des Flugverkehrs zu erwarten. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Airline vorliegend das
Ankunft 18 Minuten nach angegebener Boarding-Time ist nicht rechtzeitig
Die Reisenden wären nach Auffassung des Gerichts gehalten gewesen, sich so rechtzeitig in Richtung des Abfluggates zu begeben, dass sie dieses zur Boarding-Time bzw. binnen weniger Minuten danach erreichen. Eine Ankunft 18 Minuten nach angegebener Boarding-Time ist insoweit nicht mehr rechtzeitig. Im Ergebnis fällt die verweigerte Mitnahme der Klägerin mithin in deren Risikobereich und ist nicht der Beklagten anzulasten.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2021
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31199
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31199
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.