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Amtsgericht München, Urteil vom 27.01.2010
- 343 C 27107/09 -
AG München: Versicherung darf Schaden auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers regulieren
Versicherung hat aufgrund der allgemein geltenden Versicherungsbedingungen Ermessensspielraum
Eine Versicherung kann den Schaden, den ein bei ihr Versicherter verursacht hat, auch ohne dessen Einverständnis regulieren. Sie hat insoweit ein Ermessen, das sie allerdings ordnungsgemäß ausüben muss. Dies entschied das Amtsgericht München.
Ein Autofahrer wollte Anfang März 2008 mit seinem
Trotzdem fuhr der Autofahrer dicht an den
Versicherung zahlt trotz Widerspruch
Den dadurch entstandenen Schaden, 988,- Euro, verlangte der Vordermann von der
Versicherung sieht in Unfall keinen zu einer Höherstufung führenden Versicherungsfall
Da die
Ermessensspielraum der Versicherung pflichtgemäß ausgeübt
Die zuständige Richterin am Amtsgericht München wies die Klage jedoch ab. Grundsätzlich könne eine
Mitverschulden des Klägers muss berücksichtigt werden
Es handele sich um einen
Unter Abwägung all dieser Umstände habe sich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2010
Quelle: ra-online, AG München
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Dokument-Nr. 9250
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