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Amtsgericht München, Urteil vom 16.09.2013
- 424 C 14519/13 -
Vermieter darf Dritten Hausverbot erteilen sofern kein Mieter diesem widerspricht oder Besuch des Dritten explizit wünscht
Bei ausbleibendem Widerspruch stellt Hausverbot keine Verletzung des Mietvertrags dar
Das Hausverbot eines Eigentümers gegenüber einer dritten Person ist wirksam, wenn kein konkreter Mieter den Besuch wünscht und dem Hausverbot widerspricht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist eine große bayerische Immobiliengesellschaft mit Sitz in München. Sie ist Eigentümerin und
Sachverhalt
Die Klägerin erteilte dem Beklagten mit Schreiben vom 18. April 2013 ein
Vermieter erteilt Bruder des Mieters Hausverbot
Um das Verhalten des Beklagten für die Zukunft zu unterbinden, erteilte die
Beklagter wirft Vermieter diskriminierendes Verhalten vor
Der Beklagte hingegen trägt vor, er nehme rechtliche und wirtschaftliche Interessen der Staatsbürger aus dem arabischen Raum wahr. Er helfe Personen aus arabischen Ländern durch Übersetzungen und sei tätig im Gesundheits-, Tourismus- und sonstigem kaufmännischen Management. Das Verhalten der Klägerin sei diskriminierend gegenüber Bürgern aus dem arabischen Raum. Er habe mit Dritten keine Mietverträge bezüglich Wohnungen abgeschlossen, die von der Klägerin vermietet wurden.
Amtsgericht erklärt Hausverbot für wirksam
Der zuständige Richter am Amtsgericht München gab nun der
Erteilung eines Hausverbots stellt grundsätzlich gesehen unzulässigen Eingriff in Mieterrechte dar
Das Gericht stellt fest, dass das Besuchsrecht zum Kern des Nutzungsrechtes an der Wohnung gehört und der
Mieter wünschen keinen Besuch des Beklagten: AG verneint Verletzung des Mietvertrages aufgrund des Hausverbots
Das Gericht hat der Klägerin Recht gegeben, weil der Beklagte nicht nachgewiesen hat, dass einzelne konkrete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2014
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Bundesverfassungsgericht: Wohnungseigentümergemeinschaft kann lautstarkem Besucher kein generelles Hausverbot erteilen
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.10.2009
[Aktenzeichen: 2 BvR 693/09]) - GEZ-Mitarbeitern kann zeitlich unbefristetes Hausverbot erteilt werden - Einfaches Schreiben an GEZ genügt
(Amtsgericht Bremen-Blumenthal, Urteil vom 23.08.2010
[Aktenzeichen: 42 c 43/10])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2015, Seite: 140 ZMR 2015, 140
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Dokument-Nr. 19166
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