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Amtsgericht München, Urteil vom 09.10.2013
- 472 C 7153/13 -
Beleidigung eines Mitmieters als rechtsradikal rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
AG München gibt Räumungsklage nach wiederholten Pflichtverletzungen des Mieters und Bedrohung und Beleidigung von Mitmietern statt
Eine Mieterin, die wiederholt gegen die Pflicht verstößt, ihren Hund anzuleinen, und die einen Mitmieter nach einer Attacke durch ihren Hund als Rechtsradikalen beleidigt, darf der Vermieter fristlos kündigen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte ist seit 2003
Mitmieter wird von Hund angegriffen und von Hundehalter beleidigt
Am 27. Mai 2013 gegen 23.25 Uhr begegnete ein Mitmieter aus der Wohnanlage dem nicht angeleinten Hund Max, der zu diesem Zeitpunkt sehr aggressiv war. Die Beklagte, die einen 1,8 Meter langen und 3-5 Zentimeter dicken Schäferstock in der Hand hielt, lief dem Hund hinterher. Der Hund stürmte auf den Mitmieter zu, bellte ihn aggressiv an und versuchte, ihn anzugreifen. Daraufhin schrie der Mitmieter den Hund an, so dass dieser von ihm abließ. Als der Mitmieter den Hund Max mit seinem I-Phone fotografieren wollte, schlug die Beklagte mit ihrem Stock in Richtung des Mitmieters und verfehlt ihn nur knapp an der Schulter. Sie beleidigt ihn dabei als Rechtsradikalen.
Vermieter kündigt Mietverhältnis fristlos
Daraufhin kündigte die
Verhalten der Beklagten stellt in mehrfacher Hinsicht Verletzung des Mietvertrages dar
Der Richter des Amtsgerichts München gab der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2014
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- "Sie sind ein Schwein" - Beleidigung berechtigt Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung
(Amtsgericht München, Urteil vom 09.08.2013
[Aktenzeichen: 411 C 8027/13]) - Lang anhaltende störende, aggressive und bedrohliche Handlungen einer Mieterin rechtfertigen fristlose Kündigung
(Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 13.06.2014
[Aktenzeichen: 232 C 53/14]) - WEG-Eigentümer muss wegen Beleidigung und Bedrohung des Mieters eines anderen Wohnungseigentümers Mietausfallschaden zahlen
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 06.02.2006
[Aktenzeichen: 16 Wx 197/05])
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Dokument-Nr. 18819
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