Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 17.12.2008
- AZ 212 C 15699/08 -
Fitnessstudiovertrag kann bei berufsbedingtem Umzug in eine andere Stadt vorzeitig gekündigt werden
Festhalten an Vertrag aufgrund unmöglicher Nutzung des Fitnessangebots nicht zumutbar
Der Umzug in eine andere Stadt aufgrund eines berufsbedingten Stellenwechsels des Ehemanns berechtigt die Kundin eines Fitnessstudios zur fristlosen Kündigung. Dies entschied das Amtsgericht München.
Die spätere Beklagte schloss im Januar 2006 einen Fitnessvertrag mit einem
Er erhob Klage zum AG München. Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab.
Dauerschuldverhältnis kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden
Bei einem Fitnessvertrag handele es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Darüber hinaus sei er ein sogenannter gemischt typischer Vertrag, d.h. er beinhalte Elemente des Miet-, aber auch des Dienstvertragsrechts. Deshalb finde § 314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anwendung. Danach können Dauerschuldverhältnisse gekündigt werden, wenn ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2009
Quelle: ra-online, AG München (pm)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8003
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8003
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.