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Amtsgericht München, Beschluss
AG München: Verweigerung des Umgangsrechts zwischen Kind und Vater führt zu Sorgerechtsverlust der Mutter
Wechsel des Kindes zu anderem Elternteil für Entwicklung und zum Wohl des Kindes unverzichtbar
Vereitelt ein Elternteil den Kontakt seines Kindes mit dem anderen Elternteil, obwohl kein Grund dafür besteht und entzieht er sich auch allen Vermittlungs- und Hilfsangeboten, kann als letzte Konsequenz das Sorgerecht entzogen werden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Nach dem sich ein Elternpaar vor fast zwei Jahren trennte, verblieb das 10-jährige Kind bei der
Bereits von Anfang an stieß dies jedoch auf Schwierigkeiten. Trotz mehrfacher Umgangsvereinbarungen konnte der
Gründe, die gegen Besuche des Sohnes bei seinem Vater sprächen, nicht vorhanden
Daraufhin kam es schließlich zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht des AG München. Die zuständige Richterin erholte Stellungnahmen der Umgangspflegerin, des Jugendamtes und schaltete auch einen Sachverständigen ein. Alle kamen zu dem Ergebnis, dass überhaupt nichts gegen die Besuche des Sohnes bei seinem
Mutter wird Sorgerecht entzogen
Nach der Anhörung aller Beteiligten entzog die Familienrichterin das
Wechsel der Hauptbezugsperson für positive Entwicklung des Kindes unverzichtbar
Beim
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2009
Quelle: ra-online, AG München
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Dokument-Nr. 8864
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