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Amtsgericht Münster, Urteil vom 17.02.2003
- 48 C 2430/02 -
Wohnungsschlüssel verloren: Vermieter darf Wohnungsschloss auf Kosten des Mieters auswechseln lassen
Mieter zu Schadenersatz verpflichtet
Ein Mieter, der einen Schlüssel für ein Schloss zur zentralen Schließanlage verliert, muss für die Kosten des Einbaus eines neuen Schlosses aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein
Mieter muss Schadenersatz zahlen
Zu Recht, urteilte das Amtsgericht Münster. Es kürzte allerdings die Forderung des Vermieters auf 150,- Euro. Ein Sachverständigengutachten hatte ergeben, dass der für die Lieferung und Montage der Schließanlage passende Rundzylinder mit drei Schlüsseln höchstens 150,- Euro kosten dürfte.
Mieter hat seine Sorgfaltspflichten vernachlässigt
Das Amtsgericht Münster stellte fest, dass der
Positive Vertragsverletzung
Der Anspruch des Vermieters auf Kostenersatz ergebe sich aus Positiver Vertragsverletzung und aus § 1 des Mietvertrages führte das Amtsgericht aus. Hiernach dürfe der Vermieter neue Schlösser nebst entsprechenden Schlüsseln auf Kosten des Mieters anfertigen lassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Münster (zt/WuM 2003, 354/pt)
Jahrgang: 2003, Seite: 354 WuM 2003, 354
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Dokument-Nr. 11782
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