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Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 15.01.2009
- 42 C 273/08 -
AG Neuruppin: Keine Zahlungspflicht des Mieters, wenn Nachmieter Wohnung nutzt
Miete muss nur bis zum Zeitpunkt der Übernahme durch den neuen Mieter übernommen werden
Zieht ein Mieter während der Kündigungsfrist vorzeitig aus, muss er üblicherweise dennoch die Miete zahlen. Überlässt aber der Vermieter während der Kündigungsfrist die Wohnung dem Nachmieter, beispielsweise für Renovierungsarbeiten, muss der bisherige Mieter nicht mehr zahlen. Dies entschied das Amtsgericht Neuruppin.
In dem zugrunde liegenden Fall kündigte der
Wohnung kann vom ehemaligen Mieter nicht mehr genutzt werden
Vom Gericht bekam der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtsanwälte
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Dokument-Nr. 8595
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