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Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 04.06.2020
- 31 C 38/19 -
Unwirksamer Beschluss über Baumfällung bei Möglichkeit der Baumerhaltung
Prüfung möglicher weniger eingreifender Maßnahmen
Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Baumfällung ist unwirksam, wenn die Möglichkeit der Erhaltung des Baumes besteht. Es besteht die Pflicht zur Prüfung möglicher weniger eingreifender Maßnahmen. Dies hat das Amtsgericht Potsdam entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung in Potsdam im August 2019 beschlossen die Wohnungseigentümer mehrheitlich das Fällen einer Erle. Der Wohnungseigentumsverwalter war der Meinung, dass die Erle umsturzgefährdet sei und verwies auf die von der zuständigen Behörde erteilte Fällgenehmigung von Oktober 2017. Mehrere Wohnungseigentümer waren mit der
Beschluss über Baumfällung widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
Das Amtsgericht Potsdam entschied zugunsten der Kläger. Der Beschluss zur
Keine akute Umsturzgefahr
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe eine akute
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2021
Quelle: Amtsgericht Potsdam, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 1634 GE 2020, 1634
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Dokument-Nr. 29794
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