Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.12.2009
- 4 C 487/08 -
Mieter darf nicht zu wenig heizen, ist aber in seinem Heizverhalten grundsätzlich frei
Entsteht durch zu wenig Heizen in der Wohnung ein Schaden, kann der Vermieter kündigen
Wer in seiner Wohnung zu wenig heizt und damit einen Schaden an der Mietsache verursacht, kann wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht die Kündigung ausgesprochen bekommen. Jedoch ist der Vermieter beweispflichtig, dass ein Zusammenhang zwischen der Schimmelbildung und dem Heiz- und Lüftverhalten des Wohnungsnehmers besteht. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.
Im vorliegenden Fall wurde einer
Mieterin: Schaden möglicherweise Bauseits begründet
Die Beklagte ihrerseits führte die Schimmelschäden darauf zurück, dass sie jahrelang aufgrund defekter Heizungsventile nicht richtig habe heizen können. Seit Austausch der Ventile sei kein neuer Schaden entstanden. Sie heize tüchtig, wenn sie sich in der
Amtsgericht Saarbrücken: Jedem Mieter ist es unbenommen, seine Wohnung nach individuellen Bedürfnissen zu beheizen
Das Amtsgericht Saarbrücken wies die Klage der Vermieter ab. Gemäß § 543 Abs. 1 BGB könne jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein
Schimmel durch falsches Heizen: Beweislast liegt beim Vermieter
Vielmehr müssten die Kläger Beweise vorlegen, dass das Verhalten der
Werbung
§ 543 Abs. 1 BGB (rao)
Es ist jedem Mieter unbenommen, seine Wohnung nach individuellen Bedürfnissen zu beheizen. Eine Sorgfaltspflichtverletzung und Obhutspflichtverletzung liegt nur vor, wenn durch ein zu geringes Heizen ein Schaden entsteht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Saarbrücken (vt/st)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11348
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11348
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.