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Amtsgericht Solingen, Urteil vom 18.06.2013
- 12 C 638/12 -
Autounfall: Nutzloses Benzin im verunfallten Fahrzeug begründet Schadenersatzanspruch
Geschädigter muss zudem nicht Kraftstoffrest abpumpen
Erleidet ein Fahrzeug infolge eines Unfalls einen Totalschaden, ist das noch im Fahrzeug befindliche Benzin nutzlos und kann im Wege des Schadenersatzes geltend gemacht werden. Der geschädigte Fahrzeugbesitzer ist zudem nicht verpflichtet, den restlichen Kraftstoff abzupumpen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kassel hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 2012 zu einem
Anspruch auf Schadenersatz wegen Kraftstoffrest bestand
Das Amtsgericht Solingen entschied zu Gunsten des Fahrzeugbesitzers. Diesem habe ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 77 € zugestanden, denn der
Kein Mitverschulden durch fehlendes Abpumpen des Kraftstoffrestes
Der Fahrzeugbesitzer habe zudem, nach Auffassung des Amtsgerichts, nicht gegen seine Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) verstoßen, indem er es unterließ den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2013
Quelle: Amtsgericht Solingen, ra-online (vt/rb)
- Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete Schätzgrundlage
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.04.2011
[Aktenzeichen: VI ZR 300/09]) - "Porsche-Urteil": Geschädigter hat auch bei fiktiver Abrechnung grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2003
[Aktenzeichen: VI ZR 398/02])
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Dokument-Nr. 16712
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