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Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.04.2021
- 3 C 2746/20 -
Keine Notwendigkeit zur Beauftragung eines Rechtsanwalts zur außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung bei Zahlungsverweigerung nach Inkassomahnung
Kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten
Weigert sich ein Schuldner eine Forderung trotz Einschaltung eines Inkassobüros zu begleichen, so ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur außergerichtlichen Forderungsdurchsetzung nicht notwendig. Die dadurch entstandenen Kosten können daher nicht erstattet verlangt werden. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem eine Schuldnerin eine - an sich unbestrittene - Forderung trotz Einschaltung eines Inkassobüros nicht beglichen hatte, beauftragte die Gläubigerin einen Rechtsanwalt. Dieser sollte zunächst
Kein Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten
Das Amtsgericht Stuttgart sprach der Klägerin zwar die eigentliche Forderung zu, nicht jedoch den Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2021
Quelle: Amtsgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30283
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