wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 18.09.2020
36 C 495/20 -

Eigen­bedarfs­kündigung zwecks Unterbringung einer Pflegekraft setzt nicht Benennung der Pflegeperson voraus

Keine Pflicht zur Aufnahme einer Pflegperson in eigene Wohnung trotz ausreichenden Platzes

Eine Eigen­bedarfs­kündigung kann grundsätzlich darauf gestützt werden, dass die Wohnung zur Unterbringung einer Pflegekraft benötigt wird. Die namentliche Nennung der Pflegperson ist nicht erforderlich. Zudem besteht keine Pflicht des Vermieters die Pflegeperson in der eigenen Wohnung aufzunehmen, selbst wenn ausreichend Platz dafür vorhanden ist. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2019 erhielt der Mieter einer 3-Zimmer-Wohnung in Stuttgart eine Eigenbedarfskündigung. Der Vermieter gab an, die Wohnung für die Unterbringung einer Pflegeperson zu benötigen. Der Vermieter, der ebenfalls in dem Gebäude eine Wohnung bewohnte, war Witwer und stark gehbehindert. Er saß im Rollstuhl und war in Pflegestufe 3 eingestuft. Seit dem Tod seiner Ehefrau war er auf fremde Hilfe angewiesen. Der Mieter wehrte sich gegen die Kündigung unter anderem mit der Begründung, sie sei formell unwirksam, da die für den Einzug vorgesehene Pflegeperson nicht benannt war. Der Vermieter erhob schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Keine formelle Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung

Das Amtsgericht Stuttgart entschied, dass die Eigenbedarfskündigung nicht formell unwirksam sei. Es sei nicht erforderlich, dass die Pflegeperson zum Zeitpunkt der Kündigung bereits namentlich feststeht. Es reiche aus, wenn der Vermieter den ernsthaften Willen hat, eine Pflegeperson aufzunehmen und wenn mit einiger Sicherheit damit zu rechnen sei, dass der Vermieter innerhalb naher Zukunft eine Pflegeperson benötigt. So lag der Fall hier.

Keine Pflicht zur Aufnahme einer Pflegperson in eigene Wohnung trotz ausreichenden Platzes

Der Vermieter sei nach Ansicht des Amtsgerichts auch nicht verpflichtet, die Pflegekraft in seine eigene Wohnung aufzunehmen, obwohl dazu ausreichend Platz zur Verfügung steht. Es sei die eigene Entscheidung des Vermieters, ob er in seiner eigenen Wohnung eine Person, die nicht mit ihm verwandt ist, zu seiner Pflege aufnimmt. Die Entscheidung, in seiner Wohnung alleine zu leben, auch wenn er auf fremde Hilfe angewiesen ist, unterliege dem durch Art. 14 GG geschützten Eigentumsrecht.

Kein Räumungsanspruch aufgrund Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung

Das Amtsgericht verneint schließlich dennoch einen Räumungsanspruch. Denn der Eigennutzungswunsch des Vermieters sei rechtsmissbräuchlich, da er direkt über seiner eigenen Wohnung eine leer stehende Wohnung zur Verfügung stehen hat.

Landgericht wies Berufung zurück

Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde vom Landgericht Stuttgart bestätigt und ist somit rechtkräftig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2021
Quelle: Amtsgericht Stuttgart, ra-online (zt/WuM 2021, 496/rb)

Nachinstanz:
  • Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2020
    [Aktenzeichen: 13 S 125/20]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2021, Seite: 496
WuM 2021, 496

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30871 Dokument-Nr. 30871

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30871

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?