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Amtsgericht Tiergarten, Beschluss vom 16.07.2008
- (290 Cs) 3032 PLs 5850/08 (145/08) -
Keine Unfallflucht bei Beschädigung eines Fahrzeugs beim Be- und Entladen eines Lkws
Dem Lkw-Fahrer vorgeworfene Tat ist nicht strafbar
Wenn beim Be- oder Entladen ein Gegenstand von einem Lkw fällt und dabei ein daneben stehendes Fahrzeug beschädigt wird, gilt dies nicht als Verkehrsunfall. Macht sich der Lkw-Fahrer anschließend davon, gilt dies somit nicht als Fahrerflucht. Dies entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.
Beim Beladen eines Transporters auf einem öffentlichen Parkplatz war ein Ladungsteil gegen ein neben dem Lkw parkendes Auto gestoßen. Dabei entstand ein Schaden von etwa 1.100 Euro. Der Fahrer des Transporters soll sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, obwohl er den Schaden bemerkt habe.
Beschädigung des Pkws stellte keinen Verkehrsunfall dar
Den Vorwurf gegen den Fahrer, den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2009
Quelle: ra-online, Verkehrsanwälte
Jahrgang: 2008, Seite: 3728 NJW 2008, 3728
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Dokument-Nr. 8623
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