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Amtsgericht Wedding, Urteil vom 04.11.2014
- 7 C 159/14 -
Kein Recht zur Mietminderung aufgrund verwitterten Außenanstrichs der Fenster
Keine Einschränkung des Mietgebrauchs oder Vorliegens eines optischen Mangels
Dem Mieter einer Wohnung steht regelmäßig kein Minderungsrecht zu, wenn der Außenanstrich des Fensters verwittert ist. Darin liegt weder eine Einschränkung des Mietgebrauchs, noch liegt ein optischer Mangel vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hielt die Mieterin einer Wohnung eine
Verwitterter Außenanstrich der Fenster rechtfertigte keine Mietminderung
Das Amtsgericht Wedding entschied gegen die Mieterin. Ihr habe kein
Keine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung durch die verwitterten Fenster nicht gehindert worden. Soweit die Mieterin anführte, dass es zu einer erschwerten Reinigung der Fenster gekommen sei, da die Möglichkeit bestand mit der Kleidung und dem Putzmittel an der abblätternden
Kein Vorliegen eines optischen Mangels
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2015
Quelle: Amtsgericht Wedding, ra-online (zt/GE 2015, 197/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 197 GE 2015, 197
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Dokument-Nr. 20645
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