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Amtsgericht Ibbenbüren, Urteil vom 24.07.1991
- 3 C 730/90 -
Beifahrerin haftet für Verkehrsunfall wegen Ablenkung des Autofahrers mit Zärtlichkeiten
Schadenersatzpflicht der Beifahrerin aufgrund fahrlässigen Verhaltens
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil die Beifahrerin den Autofahrer mit Zärtlichkeiten ablenkte, so macht sie sich schadenersatzpflichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ibbenbüren hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall überfuhr ein
Schadenersatzpflicht der Beifahrerin
Das Amtsgericht Ibbenbüren hielt die Beifahrerin für schadenersatzpflichtig nach § 823 Abs. 1 BGB. Für das Gericht bestand kein Zweifel, dass ihr Verhalten generell dazu geeignet war, einen Fahrer intensiv vom Verkehr abzulenken. Sie habe daher fahrlässig gehandelt. Ohne diese
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2014
Quelle: Amtsgericht Ibbenbüren, ra-online (zt/ZfS 1992, 221/rb)
Jahrgang: 1992, Seite: 221 zfs 1992, 221
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Dokument-Nr. 17441
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