Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Kehl, Beschluss vom 18.07.2023
- 2 Cs 308 Js 17340/22 (2) -
Gericht darf bei Kostenentscheidung in Strafbefehl von Antrag der Staatsanwaltschaft abweichen
Vorschrift des § 408 Abs. 3 Satz 2 StPO steht dem nicht entgegen
Das Gericht ist berechtigt, einen Strafbefehl mit einer von der Staatsanwaltschaft abweichend beantragten Kostenentscheidung zu erlassen. Die Vorschrift des § 408 Abs. 3 Satz 2 StPO steht dem nicht entgegen. Dies hat das Amtsgericht Kehl entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Juli 2022 setzte sich in Offenburg ein Mann in volltrunkenem Zustand gegen Polizeibeamte zur Wehr. Zudem beleidigte er sie. Die
Keine Kostentragungspflicht für Sachverständigengutachten
Das Amtsgericht Kehl erließ den
Zulässigkeit einer abweichenden Kostenentscheidung
Eine vom Antrag der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2023
Quelle: Amtsgericht Kehl, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33230
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33230
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.