Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Kirchheim unter Teck, Urteil vom 16.10.2020
- 2 C 251/20 -
Kein Zugang eines Mieterhöhungsverlangens bei Zustellung an unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehenden Mieter
Spätere zufällige Kenntnisnahme des Schreiben durch Betreuer bewirkt kein Zugang
Ein Mieterhöhungsverlangen geht nicht zu, wenn das Schreiben an einen unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehenden Wohnungsmieter adressiert wird. Dass der Betreuer später zufällig Kenntnis von dem Erhöhungsverlangen erhält, bewirkt keinen Zugang. Dies hat das Amtsgericht Kirchheim unter Teck entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2020 erhielt eine Wohnungsmieterin ein an sie adressiertes
Kein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zur Mieterhöhung
Das Amtsgericht Kirchheim unter Teck entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zur Mieterhöhung zu. Denn das
Spätere Kenntnisnahme des Schreiben durch Betreuer bewirkt kein Zugang
Soweit die Betreuerin zufällig
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2021
Quelle: Amtsgericht Kirchheim unter Teck, ra-online (zt/WuM 2021, 36/rb)
Jahrgang: 2021, Seite: 36 WuM 2021, 36
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29878
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29878
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.