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Amtsgericht Laufen, Urteil vom 12.01.2017
- 2 C 618/16 -
Vermieter einer Ferienwohnung muss Mitnahme von Haustieren nicht erlauben
Rechtsprechung zu Haustieren in Wohnraummietverhältnissen nicht auf Beherbergungsverträge übertragbar
Der Vermieter einer Ferienwohnung muss die Mitnahme von Haustieren nicht erlauben. Es besteht auch keine Verpflichtung auf das Verbot der Mitnahme vorab hinzuweisen. Die Rechtsprechung zu Haustieren in Wohnraummietverhältnissen ist auf Beherbergungsverträge nicht übertragbar. Dies hat das Amtsgericht Laufen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau buchte für sich und ihre Familie eine
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Das Amtsgericht Laufen entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn die Beklagte habe zulässig die
Keine Anwendung der Rechtsprechung zu Wohnraummietverhältnissen
Nach Auffassung des Amtsgerichts komme die Rechtsprechung über
Vermieter muss nicht vorab über Verbot von Haustieren informieren
Für den Vermieter einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2018
Quelle: Amtsgericht Laufen, ra-online (zt/RRa 2018, 66/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 66 RRa 2018, 66
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Dokument-Nr. 25968
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