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Amtsgericht Marbach am Neckar, Beschluss vom 06.11.2013
- 3 C 32/12 -
Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalts sind zumindest bis zur Gerichtsbezirksgrenze erstattungsfähig
Volle Erstattungsfähigkeit bei Beauftragung eines am Wohnort bzw. Sitz der Partei aber außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalts
Die Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalts werden zumindest bis zur Gerichtsbezirksgrenze erstattet. Eine volle Erstattung findet hingegen dann statt, wenn ein am Wohnort bzw. Sitz der Partei ansässiger Rechtsanwalt beauftragt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Marbach am Neckar hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit über die Erstattungsfähigkeit von
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten zumindest bis zur Gerichtsbezirksgrenze
Das Amtsgericht Marbach am Neckar führte zum Fall zunächst aus, dass nach dem Wortlaut des § 92 Abs. 2 Satz 1 ZPO die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2015
Quelle: Amtsgericht Marbach am Neckar, ra-online (zt/Rpfleger 2014, 289/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 289 Rpfleger 2014, 289
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Dokument-Nr. 20552
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