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Amtsgericht Waren (Müritz), Urteil vom 12.10.2017
- 106 C 1139/15 -
Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Austausch der Schließanlage aufgrund zu langen Abwartens nach Schlüsselverlust
Austausch der Schließanlage wegen Sicherheitsrisikos unglaubwürdig
Wartet der Vermieter mit dem Austausch der Schließanlage nach einem Schlüsselverlust zu lange ab, verliert er seinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Austausch der Schließanlage aufgrund von Sicherheitsbedenken. Denn in diesem Fall ist es wenig glaubwürdig, dass der Austausch aufgrund des mit dem Schlüsselverlust begründeten Sicherheitsrisikos erfolgte. Dies hat das Amtsgericht Waren (Müritz) entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlor eine Wohnungsmieterin im Juni 2013 ihren Schlüssel. Der Vermieter ließ nachfolgend erst im Oktober 2014 die
Kein Anspruch auf Kostenerstattung wegen Zeitablaufs
Das Amtsgericht Waren (Müritz) entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2018
Quelle: Amtsgericht Waren (Müritz), ra-online (zt/WuM 2018, 182/rb)
- Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichtrückgabe eines Zentralschlüssels setzt tatsächlichen Austausch der Schließanlage voraus
(Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 13.04.2010
[Aktenzeichen: 8 C 3212/09]) - Schlüssel im Fluss: Keine Notwendigkeit einer Auswechslung der Schließanlage bei Ausschluss einer Gefährdung
(Landgericht Mannheim, Urteil vom 14.10.1976
[Aktenzeichen: 4 S 30/76])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2018, Ausgabe: 12, Anmerkung: 4, Autor: Simone Bueb jurisPR-MietR 12/2018, Anm. 4, Simone Bueb | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2018, Seite: 182 WuM 2018, 182
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Dokument-Nr. 25742
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